gerichtliche Instanzen

Der Weg durch das Recht.

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Gerichtsinstanzen im allgemeinen bereich

In Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).

  • Amtsgerichte sind die erste Instanz und haben die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilsachen von geringerem Wert und Familiensachen zu verhandeln.
  • Landgerichte sind die zweite Instanz und haben die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilsachen von höherem Wert und Handelssachen zu verhandeln.
  • Die Oberlandesgerichte sind die dritte Instanz und haben die Aufgabe, Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zu verhandeln.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in letzter Instanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.
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    Gerichtsinstanzen der Sozialgerichte

    In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
    Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
  • Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
  • Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landessozialgericht.
  • Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

  • Der Weg einer Streitigkeit durch die Instanzen beginnt also beim Sozialgericht, anschließend kann Berufung eingelegt werden bei dem zuständigen Landessozialgericht und zuletzt ist die Möglichkeit der Revision beim Bundessozialgericht.

    Gerichtsinstanzen der Verwaltungsgerichte

    In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen. Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
  • Die Verwaltungsgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Verwaltungsrecht.
  • Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
  • Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

  • Der Weg einer Streitigkeit durch die Instanzen beginnt also beim Verwaltungsgericht, anschließend kann Berufung eingelegt werden bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht und zuletzt ist die Möglichkeit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

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    Gerichtsinstanzen der Finanzgerichte

    In Deutschland gibt es sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder. Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
    Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
    Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Instanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Entscheidung direkt beim Finanzgericht oder sogar beim BFH liegt. Dies ist beispielsweise der Fall bei Verfahren, die aufgrund ihrer Bedeutung oder ihres Umfangs von einer höheren Instanz entschieden werden müssen.

    Gerichtsinstanzen der Patentgerichte

    In Deutschland gibt es das Bundespatentgericht, das für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten zuständig ist. In Europa gibt es das Europäische Patentamt (EPA), das für die Erteilung europäischer Patente verantwortlich ist.
    Streitigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten werden vom Europäischen Patentgericht entschieden. Auf globaler Ebene gibt es das Welteigentumsamt (WIPO), das für die Verwaltung von internationalen Patenten zuständig ist. Es gibt auch mehrere internationale Abkommen, die Regeln für die Vergabe und Durchsetzung von Patenten festlegen, darunter das Trips-Abkommen der Welthandelsorganisation.

    Bundesverfassungsgericht

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste Gericht in Deutschland für Verfassungsstreitigkeiten. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. Die Richter werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundestags und des Bundesrats ernannt.
    Das BVerfG hat die Aufgabe, die Einhaltung des Grundgesetzes (der Verfassung Deutschlands) zu überwachen und Entscheidungen in Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) sowie zwischen den Ländern und dem Bund zu treffen. Es kann auch Entscheidungen in Einzelfällen treffen, in denen ein Bürger sich gegen eine vermeintliche Verletzung seiner Grundrechte durch staatliche Organe wehrt.