Banken-, Versicherungs- und Kapitalmakrtrecht

Das Recht und das Thema Geld sind eng verknüpft und doch unterschiedlich.

Banken-, Versicherungs- und Kapitalmakrtrecht

Banken-, Versicherungs- und Kapitalmakrtrecht

Hier geht es auf Rex Lex jetzt um die Themenbereiche Bankenrecht, Versicherungsrecht sowie Kapitalmarktrecht, die alle miteinander verwoben sind, aber dennoch unterschiedlicher Natur.

Es ist ratsam bei diesen Fragen, da es meistens um Details und Vertragsfragen geht, ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen, dieser kann Vertragsdetails besser auslegen bzw. weiß was man darf und was nicht. Bei Streitigkeiten ist in der Regel der Verbraucher gegen Banken, Versicherungen oder Vermögensberatern in der Größe unterlegen und wird gerne einmal von den großen gegängelt.

Beim Bankenrecht geht es hauptsächlich ob Verträge gekündigt werden dürfen bzw. bestimmte Gebühren erhoben werden dürfen oder Pflichten höhere Renditen zu gewähren eingehalten werden müssen.

Im Versicherungsrecht dreht sich es mehr um die Bereiche, ob ein Versicherungsfall eintritt, wie hoch der Schaden ist und ob ein Ersatz zu leisten ist beziehungsweise, im Streit zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften, wer verantwortlich ist.

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Beim Kapitalmarktrecht dreht es sich um Vermögensanlagen, also ob man richtig beraten wurde, ob diese Anlagen so rechtens sind und inwieweit Gebühren erhoben werden dürfen oder Rechte verletzt wurden. Jedenfalls ist es immer ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen, das ist auch die Meinung hier von Rex Lex.

Jeder Anwalt ist befähigt dieses Themengebiet zu bearbeiten, jedoch sind Anwälte die häufiger mit diesem Themengebiet zu tun haben bewanderter in der ganzen Sache und kennen sich auch mit den Feinheiten der Gesetze etwas besser aus.

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