Ausbildung

Ausblidung im juristischem Sektor

Jura Ausbildung

Ausbildung zum Rechtsanwalt

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Deutschland besteht aus einem Jurastudium an einer Universität und einer anschließenden zweieinhalbjährigen praktischen Ausbildung, dem so genannten Referendariat. Während des Referendariats absolviert man verschiedene Stationen wie beispielsweise in einem Gericht, einer Behörde oder einer Kanzlei und erhält so Einblicke in die verschiedenen Bereiche der Rechtspraxis. Abschließend muss man eine Zulassungsprüfung ablegen, um als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen.

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Ausblidung zur Rechtsanwaltsgehilfen

Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen (auch Rechtsanwaltsfachangestellter genannt) ist eine anerkannte Ausbildung, die in der Regel bei einem Anwalt oder einer Anwaltskanzlei absolviert wird. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und ist in eine schulische und eine betriebliche Ausbildung unterteilt.
Während der schulischen Ausbildung besucht man eine Berufsschule, in der man Fächer wie Recht, Verwaltung und Wirtschaft lernt.
Während der betrieblichen Ausbildung erhält man Einblicke in die verschiedenen Tätigkeitsfelder einer Anwaltskanzlei, wie beispielsweise die Korrespondenz mit Mandanten und Gerichten, die Bearbeitung von Fällen und die Vorbereitung von Unterlagen für Gerichtsverfahren.
Abschließend muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden, um als Rechtsanwaltsgehilfe arbeiten zu dürfen.